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Andrea Kolmitzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.3 Transparenz und Sachlichkeit

Ein Vorsorgeangebot muss so kalkuliert sein, dass jede Eventualität berücksichtigt wird. Todesfall ist nicht gleich Todesfall. Wenn der Todesfall im Spital eintritt, führt das zu geringeren Kosten als wenn beispielsweise am Wochenende eine Abholung aus einem Pflegeheim organisiert werden muss. Das hat übrigens nichts mit „Pietätlosigkeit“ zu tun, wie von Kundenseite manchmal impliziert wird, wenn sie mit unterschiedlichen Tarifen für die Abholung konfrontiert werden. Die Bestattung eines toten Körpers erfordert Arbeitskraft, die Geld kostet. Arbeitskraft kostet am Wochenende mehr als unter der Woche – wie in jeder anderen Branche auch. Es ist nicht sehr vorausschauend, die Kundschaft mit einem möglichst günstigen Vorsorgeangebot zu „locken“ – die Zeche zahlen dann spätestens die Hinterbliebenen beim Begräbnis, welches dann teurer wird als berechnet, wenn nicht jede Eventualität einkalkuliert wird. Laufende Preis- und Gebührenerhöhungen sollten möglichst im Vorfeld abgedeckt werden, besser mit einem dicken Polster als mit einem zu dünnen. Jeder Rechnungsposten sollte einzeln im Angebot aufscheinen und benannt werden, damit die Vorsorgenden eine Vorstellung davon haben, welche Leistungen für ihre gewünschte Bestattungsart notwendig sind.

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