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Dokument-ID: 1067342
9.1 Überführungen aus dem Ausland
Wenn eine Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft im Ausland verstirbt, melden die Behörden des jeweiligen Landes den Todesfall an die österreichische Vertretungsbehörde, also die Botschaft bzw das Konsulat. Diese leitet dann die Verständigung der nahen Angehörigen in die Wege.