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9 Überführungen
Unter einer Überführung ist der Transport einer Leiche vom Sterbeort zum Ort der Beisetzung zu verstehen. Prinzipiell ist die Überführung einer Leiche aus dem Ausland nach Österreich, sowie von Österreich ins Ausland möglich. Dafür bedarf es eines Leichenpasses gemäß den Bestimmungen des Europarat-Übereinkommens über die Leichenbeförderung (BGBl Nr 515/1978) sowie des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung (BGBl Nr 118/1958). Leichen von Personen, welche auf dem Gebiet eines der Teilnehmerstaaten dieser Abkommen verstorben sind, müssen einen Leichenpass mit sich führen. Ebenso ist ein Leichenpass erforderlich, wenn die Beförderung in oder durch das Gebiet eines der anderen Teilnehmerstaaten führt (Art 2 Internationales Abkommen über Leichenbeförderung).