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Neu Dokument-ID: 1144653

Karin Zahiragic | Judikatur | Leitsatz

4.11 Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

Sachverhalt

Die beklagte Stadt Wien ist seit 1942 Eigentümerin des Friedhofs M****. Sie hat für ihre Friedhöfe aufgrund von § 32 Abs 2 des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes eine privatrechtliche „Bestattungsanlagenordnung“ erlassen, die unter anderem Folgendes vorsieht:

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