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Dokument-ID: 1067329
5.4.8 Vorarlberg
Zu den Gebühren für die Benützung gemeindlicher Bestattungsanlagen gehören die Grabstättengebühren, Gebühren für die Verlängerung des Benützungsrechts einer Grabstätte, Bestattungsgebühren, Enterdigungsgebühren und Aufbahrungsgebühren. Diese Friedhofsgebühren erhebt die Gemeindevertretung mit Verordnung (Friedhofsgebührenordnung). Näheres dazu ist in den §§ 42–51 Vorarlberger Bestattungsgesetz normiert.