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Dokument-ID: 1067209
4.1.2 Wenn ein Angehöriger im Spital, Pflege- oder Pensionistenheim verstirbt
Die Feststellung des Todes und die Totenbeschau wird in diesem Fall von einem Arzt vor Ort vorgenommen. Auch die Anzeige des Todesfalls wird durch die jeweilige Institution an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Es gibt dabei ein Formular für die Anzeige des Todes. Informationen darüber bietet die Institutionsverwaltung.