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Dokument-ID: 1067687
1.7 Werbung Gewerblicher Beruf Bestatter
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit legt besondere Standes- und Ausübungsregeln für gewerbliche Berufe fest, wenn es zum Schutz der Interessen der von der Gewerbeausübung betroffenen Personen erforderlich ist. Für das Bestattungswesen gibt es die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Standesregeln für Bestatter.