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Neu Dokument-ID: 1067330

Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.9 Wien

Der Rechtsträger einer Bestattungsanlage in Wien hat gem § 32 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz als generelle Grundlage und zugleich Hausordnung eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Rechtsträger der Bestattungsanlage und den Benützungsberechtigten an den Grabstellen zu erstellen (Bestattungsanlagenordnung).

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