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Dokument-ID: 1240259
4.5 Zum Recht auf Benutzung der Grabstätte
Sachverhalt
Der Kläger behauptete, dass sein Großvater am 1. Dezember 1877 mit der Pfarre E einen Vertrag abgeschlossen hatte, wonach er und seine Nachkommen gegen eine einmalige Zahlung das immerwährende unentgeltliche Recht erhielten, auf dem Grundstück 96 der EZ X, dem konfessionellen Friedhof von E eine Familiengrabstätte zu unterhalten. Dieses Recht wurde seither von der Familie des Klägers ausgeübt und somit ersessen.