© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1067344

Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3.1 Burgenland

Leichen sind gem § 24 Bgld LBwG 2019 von gewerberechtlich befugten Bestattungsunternehmen zu überführen. Die Bestattungsunternehmen sind für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und für die Erfüllung der im Einzelfall von der Gemeinde oder der Bezirksverwaltungsbehörde gestellten Bedingungen und Auflagen verantwortlich. Eine Überführung vor Vorliegen des Totenbeschaubefundes ist unzulässig.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Friedhofs- und Bestattungswesen in unserem Shop! Zum Shop