© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1200658

Alexander Kdolsky - Sandra Genner | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Anwendungsbereich

Die Bestimmungen der §§ 365m ff GewO sind gewerberechtliche Sondergesetze, das bedeutet, sie gelten nicht generell für alle Gewerbetreibende, sondern lediglich für die in § 365m1 Abs 2 GewO aufgezählten Gewerbetreibenden (Handelstreibende, Immobilienmakler, Unternehmensberater und Versicherungsvermittler).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Geldwäscheprävention für die Praxis in unserem Shop! Zum Shop