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Albert Scherzer | Glossar

Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde ist jene Behörde, die nach den einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorschriften für die Überwachung der Einhaltung der Präventionspflichten zuständig ist und dafür Eingriffs- und Durchsetzungsbefugnisse besitzt. Im österreichischen Finanzsektor ist die zentrale Aufsichtsbehörde nach dem FM GwG die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA); sie überwacht die Verpflichteten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes und ist zugleich Kontaktstelle für die europäische Zusammenarbeit. Die Aufsicht umfasst nicht nur eine abstrakte Kontrolle, sondern konkrete Befugnisse. Die FMA kann von Verpflichteten jederzeit Auskünfte und die Vorlage von Unterlagen zu allen vom FM GwG erfassten Angelegenheiten verlangen, einschließlich der Festlegung, in welcher Form Unterlagen vorzulegen sind. Zudem können ihre Prüforgane die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit vor Ort prüfen. Diese Befugnisse sind zentral, weil sie die Verbindlichkeit von Governance, Risikoanalyse, Monitoring, Schulung, Meldewesen und Dokumentation absichern. Aufsichtsbehörde ist damit nicht bloß „Kontrollinstanz“, sondern Teil des Präventionssystems. Sie setzt Erwartungen, überprüft Wirksamkeit und kann bei Mängeln Maßnahmen anordnen und Sanktionen initiieren, wobei die konkrete Zuständigkeitsverteilung in Österreich je nach Sektor und Verpflichtetenkreis unterschiedlich sein kann.