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Albert Scherzer | Glossar

Auskunftsersuchen

Auskunftsersuchen ist eine formalisierte Anfrage einer zuständigen Stelle, mit der Informationen, Daten oder Unterlagen zur Verhinderung, Aufklärung oder Verfolgung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verlangt werden. Im österreichischen Geldwäscherecht sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Erstens Auskunftsersuchen der Aufsicht, insbesondere der FMA, im Rahmen ihrer Überwachungspflichten; die FMA kann von Verpflichteten jederzeit Auskunft und die Vorlage von Unterlagen verlangen und damit die Einhaltung von Pflichten (zB Risikoanalyse, Sorgfalt, Monitoring, interne Sicherungsmaßnahmen) effektiv prüfen. Zweitens Auskunftsersuchen im Kontext der Financial Intelligence Unit bzw Geldwäschemeldestelle. Verpflichtete müssen organisatorisch und technisch in der Lage sein, über sichere Kommunikationskanäle vollständig und rasch Auskunft darüber zu geben, ob eine Geschäftsbeziehung mit bestimmten Personen besteht oder innerhalb eines definierten Zeitraums bestand, sowie über die Art dieser Geschäftsbeziehung. Ein Auskunftsersuchen ist rechtlich keine „Bitte“, sondern löst Erfüllungspflichten aus; unvollständige, verspätete oder ungesicherte Antworten können aufsichtsrechtlich relevant werden. Praktisch setzt das belastbare Datenhaltung, klare Zuständigkeiten, Fristenmanagement und eine revisionssichere Dokumentation der Antwortkette voraus.