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1.4.2 Beispiel zu Eigengeldwäsche
Ein Berufsberechtigter erkennt im Rahmen seines Vertragsverhältnisses (Buchführung, Bilanzierung, Erstellung von Steuererklärungen) Anhaltspunkte, dass ein Mandant über Vermögensbestandteile verfügt, die aus einem von diesem begangenen Vergehen (Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte iSd § 309 Abs 1 StGB) stammen. In der Rechnung, dem Rechnungswesen, dem Jahresabschluss und in der Steuererklärung, die der Berufsberechtigte erstellen und in Vertretung dieses Mandanten bei der Abgabenbehörde einreichen soll, werden diese Vermögenswerte als Beratungsentgelt deklariert.