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Albert Scherzer | Glossar

Bevollmächtigter

Bevollmächtigter ist eine Person, die aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder gesetzlicher bzw organschaftlicher Vertretungsbefugnis berechtigt ist, im Namen eines Kunden gegenüber einem Verpflichteten zu handeln, Erklärungen abzugeben oder Transaktionen auszulösen. Geldwäscherechtlich ist das deshalb besonders relevant, weil die handelnde Person ein eigenständiger Risikofaktor sein kann und nicht automatisch mit dem Kunden oder dem wirtschaftlichen Eigentümer ident ist. Nach österreichischer Systematik der Sorgfaltspflichten ist daher nicht nur der Kunde zu identifizieren, sondern auch jede Person, die behauptet, für den Kunden aufzutreten; zusätzlich ist die behauptete Vertretungsbefugnis anhand geeigneter Unterlagen zu prüfen (zB Vollmacht, Firmenbuchunterlagen, Organbestellung, gerichtliche Beschlüsse). Praktisch bedeutet das, dass der Verpflichtete sowohl die Identität des Bevollmächtigten als auch den Umfang der Bevollmächtigung nachvollziehbar dokumentieren muss, insbesondere hinsichtlich Zeichnungsberechtigung, Limitierungen und Widerrufsmöglichkeiten. Erhöhte Risiken bestehen bei komplexen oder wechselnden Vollmachtketten, Auslandsbevollmächtigungen, unklarer wirtschaftlicher Motivation, fehlender Plausibilität zwischen Kunde, Bevollmächtigtem und Transaktionszweck sowie bei Konstellationen, in denen der Bevollmächtigte faktisch die Kontrolle ausübt, ohne als wirtschaftlicher Eigentümer offengelegt zu werden. In solchen Fällen sind verstärkte Sorgfalt und gegebenenfalls interne Eskalation naheliegend.