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Compliance-Funktion
Compliance-Funktion ist die organisatorische Funktion innerhalb eines Verpflichteten, die die Einhaltung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und interner Vorgaben systematisch sicherstellt, überwacht und fortentwickelt. Im Kontext der Geldwäscheprävention umfasst sie insbesondere die Gestaltung und Kontrolle des internen Präventionssystems. Entwicklung und Pflege von Richtlinien und Prozessen, Unterstützung der Risikoanalyse, Vorgaben für Kundenannahme und Transaktionsmonitoring, Qualitätssicherung der Dokumentation, Schulungs- und Awareness-Maßnahmen sowie die Begleitung interner Untersuchungen und Eskalationsverfahren. Rechtlich relevant ist, dass Verpflichtete nach österreichischem Geldwäscherecht wirksame interne Sicherungsmaßnahmen einzurichten haben, wozu regelmäßig auch eine klare Governance, definierte Zuständigkeiten, Kontrollmechanismen und eine unabhängige Prüf- bzw Überwachungsfunktion gehören. Die Compliance-Funktion wirkt dabei als zweite Verteidigungslinie. Sie setzt Standards, überwacht deren Umsetzung, identifiziert Schwachstellen und berichtet an die Geschäftsleitung. In der Praxis ist sie zudem Schnittstelle zu Aufsicht und Geldwäschemeldestelle, etwa indem sie Auskunftsersuchen koordiniert, die Konsistenz von Meldungen sicherstellt und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen gewährleistet. Besondere Bedeutung hat die Compliance-Funktion bei komplexen Fällen (PEP, Hochrisikostaaten, atypische Strukturen), weil hier die risikobasierte Begründungstiefe und die Dokumentationsqualität erhöht sein müssen.