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14.3 Daten, Meldepflichten, Finanztransparenz und der strukturelle Ausbau behördlicher Informationsrechte
Der Datenteil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 bildet den technologisch und verwaltungsorganisatorisch fortschrittlichsten Abschnitt des gesamten Gesetzespakets. Er greift tief in die Datenlandschaft des österreichischen Abgaben- und Finanzwesens ein und erweitert die Melde- und Informationspflichten von Banken, Finanzdienstleistern und anderen meldepflichtigen Institutionen. Der Gesetzgeber folgt damit der Erkenntnis, dass moderne Betrugsbekämpfung nur dann wirksam sein kann, wenn Behörden frühzeitig und automatisiert über jene Daten verfügen, die zur Identifikation verdächtiger Muster, zur Verhinderung von Geldabwanderungen und zur Nachverfolgung komplexer Finanzströme notwendig sind. Gleichzeitig knüpft dieser Teil des Gesetzes an europäische und internationale Entwicklungen an und bringt das österreichische Recht auf eine Linie mit aktuellen Transparenzstandards.