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Enhanced Due Diligence (EDD)
EDD bezeichnet verstärkte Sorgfaltspflichten, die anzuwenden sind, wenn nach risikobasierter Beurteilung ein erhöhtes Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiko besteht. EDD ist kein „freiwilliger Standard“, sondern eine rechtlich gebotene Intensivierung der Prüf- und Überwachungsmaßnahmen, die über die üblichen CDD-Maßnahmen hinausgeht. In der österreichischen Praxis sind typische EDD-Anlässe politisch exponierte Personen, Hochrisikostaatenbezüge, komplexe oder undurchsichtige Eigentums- und Kontrollstrukturen, ungewöhnliche Transaktionsmuster oder Geschäftsmodelle sowie Konstellationen, in denen Herkunft und Zweck der Mittel nicht plausibel sind. EDD umfasst regelmäßig zusätzliche Informationen und Nachweise, etwa zur Herkunft der Mittel und des Vermögens, zur wirtschaftlichen Tätigkeit, zum Zweck der Geschäftsbeziehung, zur Plausibilität der Mittelverwendung sowie eine intensivere, häufigere laufende Überwachung. Häufig ist auch eine höhere Entscheidungsebene einzubinden (zB Genehmigung durch Geschäftsleitung oder definierte Senior-Freigaben) und die Dokumentationsdichte steigt, weil die risikobasierte Begründung und die konkrete Maßnahmenauswahl nachvollziehbar sein müssen. EDD ist zugleich dynamisch. Wird das erhöhte Risiko durch Nachweise reduziert, kann die Intensität angepasst werden; bleiben Widersprüche oder Auffälligkeiten bestehen, sind Eskalation, Beendigung der Geschäftsbeziehung oder die Prüfung einer Verdachtsmeldung naheliegende Schritte.