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Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM GwG)
Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz ist das zentrale österreichische Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor. Es legt fest, welche Unternehmen und Berufsgruppen im Finanzbereich als Verpflichtete gelten und welche Pflichten sie erfüllen müssen. Kernbestandteile sind der risikobasierte Ansatz, die kundenbezogenen Sorgfaltspflichten, die laufende Überwachung, die Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers, der Umgang mit politisch exponierten Personen, die Anforderungen an interne Sicherungsmaßnahmen sowie Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten. Das Gesetz regelt außerdem das interne und externe Meldesystem, die Anforderungen an Schulungen, Kontrollen und Governance sowie die Zuständigkeiten und Befugnisse der Aufsicht, insbesondere die Prüf- und Auskunftsrechte und den Sanktionsrahmen. Für die Praxis bedeutet dies, dass das FM-GwG nicht nur materielle Pflichten vorgibt, sondern auch die organisatorische Verankerung verlangt, also Prozesse, Rollen, IT-Unterstützung und Kontrollmechanismen. Im Zusammenspiel mit unmittelbar anwendbarem EU-Recht, insbesondere der AMLR und den Vorgaben im EU-Aufsichtsgefüge, verschiebt sich die Detailgrundlage teilweise auf die EU-Ebene. Das FM-GwG bleibt jedoch für nationale Vollziehung, Verfahrenslogik und die konkrete Aufsichtsinteraktion weiterhin zentral.