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2 Geldwäschebestimmungen RAO
Die RAO regelt in ihren §§ 8a ff RAO die auf sie anwendbaren Geldwäschebestimmungen. Prinzipiell ist anzumerken, dass es für den Bereich Einhaltung der Sorgfaltsbestimmungen iZm Geldwäsche für den rechtsanwaltlichen Stand wenig bis keine veröffentliche Judikatur gibt. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag veröffentlicht in regelmäßigen Abständen • [Fußnote: Aktuell: Österreichischer Rechtsanwaltskammertag. Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Anwaltskanzleien. Information und Leitfaden für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Stand: November 2024.] (Muster-)Leitfäden und Informationen für die Rechtsanwälte, die lediglich seine Rechtsansicht wiedergeben und auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit geben können und auch nicht eine persönliche sorgfältige Auseinandersetzung mit den jeweiligen anwendbaren gesetzlichen Regelungen ersetzen können. Gerichte und Behörden können eine andere Rechtsansicht teilen.