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2 Geldwäscheprävention Bilanzbuchhalter
Die Geldwäschebestimmungen sind denen des WTBG nachgebildet und daher werden diese lediglich überblicksmäßig dargestellt.
Das BiBuG enthält eigene Legaldefinitionen in § 43, wobei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung teils nicht deckungsgleich zu den strafrechtlichen Definitionen von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind. Berufsberechtigte müssen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, die in 4. Hauptstück 2.Abschnitt festgelegten Pflichten risikobasiert • [Fußnote: Dh, die Gefahr, dass Dienste eines Berufsberechtigten für Geldwäsche oder für Zwecke der Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.] ausüben.