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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Geldwäscherechtliche Vorgaben in Zusammenhang mit der Identitätsprüfung

Eine gesetzeskonforme und effiziente Identitätsprüfung ist heute weit mehr als eine reine Formalität. Insbesondere in Österreich, wo das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) sowie ergänzende Spezialgesetze strenge Vorgaben machen, spielt die Geldwäsche-Prüfung eine zentrale Rolle. Sie dient nicht nur der Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern schützt Unternehmen auch aktiv vor wirtschaftlichen Schäden, strafrechtlichen Konsequenzen und Reputationsverlusten. Gleichzeitig erwarten Kund:innen zunehmend reibungslose und schnelle Identifikationsverfahren – ein Faktor, der unmittelbar über Kundengewinnung und -bindung entscheidet. Das grundlegende Ziel der Geldwäscheprävention ist es, illegale Finanzströme transparent zu machen, wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren und Verdachtsmomente frühzeitig zu erkennen. Unternehmen, die die Anforderungen der Regelungen zur Geldwäscheprävention nicht erfüllen, setzen sich erheblichen Risiken aus: Bußgelder, disziplinarische Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden wie die Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie strafrechtliche Verfolgung bei schwerwiegenden Verstößen können die Folge sein.

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