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Albert Scherzer | Glossar

Gelegentliche Transaktion

Gelegentliche Transaktion ist eine einzelne Transaktion, die außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung durchgeführt wird. Sie ist geldwäscherechtlich wichtig, weil auch einmalige Vorgänge erhebliche Risiken bergen können, etwa bei hohen Beträgen, bei baren Vorgängen, bei grenzüberschreitenden Zahlungen oder bei atypischen Konstruktionen. Im österreichischen System lösen gelegentliche Transaktionen je nach Art und Risiko Sorgfaltspflichten aus. Das betrifft insbesondere die Identifizierung des Kunden und gegebenenfalls die Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers, sofern die Transaktion nicht eindeutig einer bereits geprüften Geschäftsbeziehung zugeordnet ist. In der Praxis ist entscheidend, dass das Fehlen einer dauerhaften Beziehung nicht zu einem geringeren Prüfstandard führt, wenn das Risiko hoch ist. Vielmehr steigt in manchen Konstellationen die Unsicherheit, weil weniger historisches Verhalten und weniger kontextuelle Informationen vorliegen. Das verlangt häufig zusätzliche Plausibilisierung, etwa zum Zweck der Transaktion, zur Herkunft der Mittel und zur wirtschaftlichen Logik der Zahlungswege. Bei gehäuften gelegentlichen Transaktionen kann zudem die Frage entstehen, ob faktisch eine Geschäftsbeziehung aufgebaut wird und deshalb ein anderes Prüfregime anzuwenden ist. Gelegentliche Transaktionen müssen ebenso dokumentiert werden und unterliegen in der Praxis einem Monitoring, das ungewöhnliche Muster und Umgehungsversuche, etwa Aufsplitten, erkennen soll.