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Albert Scherzer | Glossar

Geldwäsche

Geldwäsche ist der Vorgang, bei dem Vermögenswerte aus strafbaren Handlungen so behandelt werden, dass ihre deliktische Herkunft verschleiert oder verheimlicht wird oder der Zugriff der Behörden erschwert werden soll. Typische Handlungen sind das Umwandeln, Übertragen, Verwenden, Verbergen oder das Inverkehrbringen solcher Vermögenswerte. Im österreichischen Strafrecht ist Geldwäsche als Straftat geregelt und knüpft an Vermögensbestandteile aus krimineller Tätigkeit an. Präventivrechtlich bedeutet Geldwäsche zugleich ein Risikofeld, das Verpflichtete durch risikobasierte Sorgfaltspflichten, laufende Überwachung, interne Sicherungsmaßnahmen und ein Meldesystem adressieren müssen. In der Praxis wird Geldwäsche häufig entlang eines dreistufigen Modells beschrieben, also Platzierung, Verschleierung und Integration, wobei die konkrete Erscheinungsform stark von Branche und Produkt abhängt. Der zentrale präventive Ansatz besteht darin, die wirtschaftliche Plausibilität von Kundenbeziehungen und Transaktionen herzustellen. Wenn Herkunft und Zweck nicht nachvollziehbar sind, wenn Strukturen unnötig komplex sind oder wenn Muster auf Verschleierung hindeuten, steigt das Risiko. Dann sind verstärkte Maßnahmen bis hin zur Beendigung einer Beziehung oder zur Verdachtsmeldung zu prüfen. Geldwäscheprävention zielt damit nicht auf den Nachweis einer Straftat, sondern auf das frühzeitige Erkennen und Unterbrechen verdächtiger Vorgänge.