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Albert Scherzer | Glossar

Herkunft der Mittel

Herkunft der Mittel bezeichnet die unmittelbare Quelle der für eine konkrete Transaktion oder für laufende Einzahlungen verwendeten Geldbeträge. Es geht um die Frage, woher das tatsächlich eingesetzte Geld kommt, etwa aus Gehalt, Honoraren, laufenden Umsätzen, Darlehen, Verkaufserlösen, Ausschüttungen, Sparguthaben oder sonstigen Einnahmen. Geldwäscherechtlich ist die Herkunft der Mittel ein zentrales Plausibilitätskriterium, weil nicht nachvollziehbare Mittelherkünfte ein typischer Hinweis auf Verschleierung und auf Erträge aus Straftaten sein können. In der Praxis wird die Herkunft der Mittel risikobasiert geprüft. Bei normalem Risiko kann eine plausible Erklärung genügen, die mit dem Kundenprofil und dem Transaktionszweck zusammenpasst. Bei erhöhtem Risiko sind zusätzliche Informationen und Belege erforderlich, etwa Kontoauszüge, Verträge, Rechnungen, Darlehensdokumente, Lohnnachweise oder Steuerunterlagen. Entscheidend ist die inhaltliche Stimmigkeit im Gesamtbild. Herkunftsnachweise müssen zeitlich, betragsmäßig und logisch zur Transaktion passen. Wiederholte Abweichungen, unplausible Drittzuflüsse oder auffällige Umwege sind typische Eskalationsauslöser. Wenn die Herkunft der Mittel nicht plausibilisiert werden kann, steigen regelmäßig die Anforderungen an verstärkte Sorgfalt, an Dokumentation und an die Prüfung einer Verdachtsmeldung.