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Albert Scherzer | Glossar

Nahestehende Person

Nahestehende Person ist ein Begriff, der im geldwäscherechtlichen Kontext vor allem in Verbindung mit politisch exponierten Personen verwendet wird. Gemeint sind Personen, bei denen aufgrund persönlicher oder geschäftlicher Nähe ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie zur Verschleierung von Vermögensflüssen, zur Umgehung von Prüfungen oder zur Verlagerung von Korruptionsrisiken genutzt werden. Nahestehende Personen können etwa enge Geschäftspartner, Personen mit gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen oder sonstige Personen sein, die in einer Weise verbunden sind, die den Einfluss oder die faktische Kontrolle einer PEP mittelbar ermöglichen kann. Für Verpflichtete ist dieser Begriff operativ relevant, weil er die Reichweite der PEP-Prüflogik erweitert. Es genügt nicht, nur die PEP selbst zu erkennen. Auch Personen, die als nahestehend gelten, können verstärkte Sorgfalt auslösen, etwa vertiefte Prüfungen zur Herkunft der Mittel und des Vermögens, strengere Genehmigungsprozesse und intensiveres Monitoring. In der Praxis ist die Abgrenzung anspruchsvoll, weil Nähe nicht immer formell dokumentiert ist. Daher ist ein risikobasierter Ansatz erforderlich, der Indikatoren wie gemeinsame Beteiligungen, wiederkehrende Transaktionen, Treuhandkonstruktionen, Drittauszahlungen und gemeinsame wirtschaftliche Steuerung berücksichtigt. Wird eine nahestehende Person erkannt, muss dies nachvollziehbar dokumentiert und in der Risikoklassifizierung abgebildet werden.