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Terrorismusfinanzierung
Terrorismusfinanzierung ist das Bereitstellen, Sammeln, Übermitteln oder sonstige Verfügbarmachen von Vermögenswerten mit dem Zweck, terroristische Handlungen, terroristische Vereinigungen oder einzelne Terroristen zu unterstützen. Geldwäscherechtlich ist wesentlich, dass die Mittel nicht zwingend aus Straftaten stammen müssen. Sie können auch aus legalen Quellen kommen und werden erst durch ihren Bestimmungszweck problematisch. Für Verpflichtete bedeutet das, dass die Prävention nicht nur auf deliktische Herkunft, sondern auch auf Zweck und Empfängerrisiken ausgerichtet sein muss. Operativ relevant sind insbesondere grenzüberschreitende Zahlungsströme, wiederkehrende Kleinbeträge, Zahlungen an oder über Risikoregionen, intransparente Empfängerstrukturen, ungewöhnliche Verwendungszwecke und Konstruktionen mit Zwischenstationen, die die Nachverfolgung erschweren. Terrorismusfinanzierung überschneidet sich in der Praxis häufig mit Sanktions- und Embargorisiken, weil Listungen und Bereitstellungsverbote zentrale Steuerungsinstrumente sind. Wenn Auffälligkeiten nicht plausibilisiert werden können, sind verstärkte Sorgfalt, konsequente Eskalation und die Prüfung einer Verdachtsmeldung erforderlich.