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Herkunft des Vermögens
Herkunft des Vermögens beschreibt, wie das Gesamtvermögen oder wesentliche Vermögensbestandteile eines Kunden oder wirtschaftlichen Eigentümers entstanden sind. Im Unterschied zur Herkunft der Mittel, die auf eine konkrete Zahlung fokussiert, geht es um die langfristige Vermögensentstehung. Typische Quellen sind unternehmerische Tätigkeit, Erwerbseinkommen über längere Zeit, Kapitalerträge, Immobilienverkäufe, Unternehmensveräußerungen, Schenkungen oder Erbschaften. Geldwäscherechtlich ist die Herkunft des Vermögens vor allem bei erhöhtem Risiko bedeutsam, weil sie die Plausibilitätsprüfung ermöglicht, ob Vermögenshöhe, Lebensstil und Transaktionsvolumina mit der wirtschaftlichen Biografie vereinbar sind. In der Praxis wird sie besonders bei politisch exponierten Personen, bei komplexen Beteiligungsstrukturen, bei Hochrisikostaatenbezug oder bei außergewöhnlich hohen Beträgen verlangt. Geeignete Nachweise können je nach Fall Unternehmensabschlüsse, Beteiligungsnachweise, Kauf- und Verkaufsverträge, Erbschaftsunterlagen, Bankbestätigungen oder Steuerunterlagen sein. Auch hier kommt es weniger auf Dokumentenmenge als auf Konsistenz an. Unstimmigkeiten, Lücken in der Vermögensentwicklung oder widersprüchliche Angaben erhöhen die Prüfintensität, verlangen präzisere Nachweise und können zu Eskalation, Beendigung der Geschäftsbeziehung oder zur Prüfung einer Verdachtsmeldung führen.