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Hochrisikostaat
Hochrisikostaat ist eine Jurisdiktion, bei der aufgrund strategischer Mängel im nationalen System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder aufgrund erhöhter Missbrauchsrisiken eine besonders intensive Risikosteuerung erforderlich ist. In der Praxis orientieren sich Verpflichtete an den jeweils maßgeblichen EU-Festlegungen und an internen Risikomodellen, die Länder- und Korruptionsindikatoren, Transparenzniveau, Durchsetzbarkeit, Sanktionsumfeld und Typologieerkenntnisse berücksichtigen. Hochrisikostaat ist kein pauschales Illegalitätsurteil, sondern ein Trigger für verstärkte Sorgfalt. Das kann zusätzliche Informationen zum Kunden, zum wirtschaftlichen Eigentümer, zu Zweck und Art der Geschäftsbeziehung sowie vertiefte Prüfungen zur Herkunft der Mittel und des Vermögens umfassen. Ebenso ist eine intensivere laufende Überwachung erforderlich. Das betrifft nicht nur Kunden mit Sitz oder Wohnsitz in einem Hochrisikostaat, sondern auch Transaktionen mit Zahlungswegen, Empfängern oder wirtschaftlichen Eigentümern mit wesentlichem Bezug zu solchen Staaten. Operativ ist ein aktuelles Listenmanagement notwendig, weil Einstufungen sich ändern können. Bei Änderungen müssen Bestandskunden risikobasiert nachgeprüft werden. Wenn Auffälligkeiten nicht auflösbar sind oder Umgehungsindikatoren vorliegen, sind Eskalation und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung zu prüfen.