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Dokument-ID: 1200730
5.4 Maßnahmen zur Einhaltung gezielter finanzieller Sanktionen (Iran, Nordkorea etc)
Die Einhaltung gezielter Finanzsanktionen ist das A und O, um als Verpflichteter nicht selbst in Proliferationsfinanzierung verwickelt zu werden. Konkret sollten Rechtsanwälte und Notare folgende Maßnahmen umsetzen, um die Vorgaben – besonders gegenüber Iran und Nordkorea – zu erfüllen: