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Albert Scherzer | Glossar

Politisch exponierte Person (PEP)

Politisch exponierte Person ist eine natürliche Person, die ein bedeutendes öffentliches Amt ausübt oder in der jüngeren Vergangenheit ausgeübt hat und bei der aufgrund möglicher Nähe zu Korruption und Machtmissbrauch ein erhöhtes Geldwäscherisiko besteht. Dazu zählen typischerweise hochrangige Funktionen in Regierung, Parlament, Justiz, Rechnungshöfen, Zentralbanken oder in Leitungsorganen staatlicher Unternehmen, je nach genauer Definition des einschlägigen Rechtsrahmens. Für Verpflichtete ist entscheidend, dass der PEP-Status nicht nur bei ausländischen Amtsträgern relevant ist, sondern je nach Systematik auch nationale und internationale Funktionen erfassen kann. PEP ist kein Vorwurf, sondern ein Risikomerkmal, das verstärkte Sorgfaltspflichten auslöst. Dazu gehören typischerweise die Zustimmung der Geschäftsleitung zur Begründung oder Fortführung der Geschäftsbeziehung, vertiefte Prüfungen zur Herkunft des Vermögens und der Mittel sowie eine intensivere laufende Überwachung. Operativ erfordert das, verlässliches Screening, klare Trefferbearbeitung und dokumentierte Entscheidungen. Besonders relevant sind Umgehungsrisiken, wenn Vermögenswerte über Familienangehörige oder nahestehende Personen geführt werden. Daher muss die PEP-Prüflogik in der Praxis auch solche indirekten Konstellationen abdecken.