© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1148804
4.2.2 Rechtsgut, Schutzzweck, objektiver Tatbestand
Geschützte Rechtsgüter sind der öffentliche Frieden und die öffentliche Sicherheit. Es handelt sich um ein selbstständig vertyptes Vorbereitungsdelikt und ist als Auffangtatbestand konstruiert worden, um jegliche Rechtslücken, die etwa § 278b StGB bestehen lassen würde, zu schließen. § 278d Abs 1a StGB weitet die Terrorismusfinanzierung auf die Finanzierung individueller Terroristen in Anlehnung an die 40+9 FATF Empfehlungen aus.