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14.2 Sozialabgaben, Arbeitskräfteüberlassung, Bauleistungen und verstärkte Melde- und Kontrollstrukturen
Der sozialrechtliche Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 greift tief in jene Bereiche ein, in denen sich in der Vergangenheit systematisch Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet haben. Besonders betroffen sind die Bauwirtschaft, die Arbeitskräfteüberlassung, das Umfeld der Subunternehmen sowie Branchen, in denen wechselnde oder schwer nachvollziehbare Beschäftigungsverhältnisse üblich sind. Mit dem Gesetz sollen bestehende Kontrollmechanismen miteinander verzahnt, Haftungsregeln neu justiert und behördliche Zugriffsbefugnisse erheblich erweitert werden. Damit entwickelt der Gesetzgeber eine Struktur, in der Sozialbetrug, Scheinunternehmenskonstruktionen und absichtlich intransparente Leistungsbeziehungen nachhaltig erschwert werden.