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Albert Scherzer | Glossar

Treuhandkonto

Treuhandkonto ist ein Konto, das ein Treuhänder im eigenen Namen führt, wobei die Vermögenswerte wirtschaftlich einem oder mehreren Treugebern zuzurechnen sind und für einen bestimmten Treuhandzweck verwaltet oder abgewickelt werden. In Österreich ist das besonders im anwaltlichen und notariellen Umfeld verbreitet, etwa bei Immobilienabwicklungen, Unternehmensübertragungen, Sicherungsvereinbarungen oder sonstigen Abwicklungs- und Verwahrkonstellationen. Geldwäscherechtlich ist das Treuhandkonto risikorelevant, weil die wirtschaftliche Zuordnung und die Mittelherkunft verschleiert werden können, wenn Treugeber, wirtschaftliche Eigentümer oder Zahlungsflüsse nicht transparent sind. Für die Präventionspraxis ist daher wesentlich, dass nicht nur der formale Kontoinhaber bekannt ist, sondern die wirtschaftlich berechtigten Personen, der Treuhandzweck, die Rechtsgrundlage und die konkrete Zahlungslogik nachvollziehbar festgestellt und dokumentiert werden. Risiken entstehen insbesondere bei Drittauszahlungen, bei Auslandsbezug, bei ungewöhnlicher Mittelbewegung, bei fehlender Plausibilität zwischen Vertrag und Zahlung oder bei Treuhandkonstruktionen ohne klar erkennbaren Zweck. Treuhandkonten verlangen daher klare Freigabeprozesse, saubere Mittelzuordnung, nachvollziehbare Beleglage und konsequente Eskalation, wenn Plausibilisierung nicht gelingt.