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2 Besoldungssystem
Die Besoldungssysteme für Gemeindebedienstete in den Bundesländern sind infolge Entfall des Homogenitätsprinzips nach Art 21 Abs 1 letzter Satz B-VG mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 äußerst uneinheitlich. Durch die Reformbestrebungen der Bundesländer haben sich vor allem die besoldungsrechtlichen Regelungen nach unterschiedlichen Ausprägungen voneinander entfernt. Bei einigen Regelungen ist nach wie vor das Senioritätsprinzip in Verbindung mit der Vor- und Ausbildung vorherrschend, jedoch bestehen bereits einige Besoldungssysteme die das Leistungsprinzip in den Vordergrund rücken und die Bewertung abstrakter Modellstellen weitestgehend unabhängig von der formalen Qualifikation vorsehen (Kärnten, Oberösterreich, Vorarlberg, Wien).