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Dokument-ID: 1080427
1 Endigungsgründe
Allgemeines
Gem § 30 Abs 1 endet das Dienstverhältnis des Vertragsbediensteten:
- Durch Tod oder
- Durch einverständliche Lösung oder
- Durch Übernahme des Vertragsbediensteten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund oder
- Durch Übernahme des Vertragsbediensteten in ein anderes Dienstverhältnis zum Bund, aus dem dem Vertragsbediensteten eine Anwartschaft auf einen Ruhe(Versorgungs)genuss erwächst, oder
- Durch vorzeitige Auflösung oder
- Durch Zeitablauf nach § 24 Abs 9 oder nach § 91a Abs 6 oder
- Durch Begründung eines Dienstverhältnisses zu einem Land (zur Gemeinde Wien) als Mitglied eines Landesverwaltungsgerichts oder
- Wenn das Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen worden ist – mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde, oder mit dem Abschluss der Arbeit, auf die es abgestellt war, oder
- Wenn das Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen worden ist – durch Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist