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Dokument-ID: 1080431
3 Entlassung
§ 34 VBG regelt die vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses. Während bei der Kündigung die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin einzuhalten sind, erfolgt die Entlassung ohne Einhaltung von Fristen und Terminen. Entlassungsgründe müssen so gravierend sein, dass es dem Dienstgeber nicht einmal mehr zumutbar ist, den Dienstnehmer während der Kündigungsfrist zu beschäftigen.