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Dokument-ID: 1080399
1.8 Fortzuzahlendes Entgelt während des Erholungsurlaubs
Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer enthalten keinen eigenständigen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts während eines Erholungsurlaubes, vielmehr besteht der Anspruch auf das laufende Entgelt auch während des Erholungsurlaubes. Zu einer Schmälerung des laufenden Entgeltanspruches bei Gemeinde(vertrags)bediensteten kommt es nur insoweit, als dies in den jeweiligen Bestimmungen ausdrücklich vorgesehen ist (zB langandauernde Krankenstände, unerlaubte Abwesenheit vom Dienst, Elternkarenzen etc).