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Dokument-ID: 1080414
2 Karenzurlaub
Allgemeines
Der sog „Karenzurlaub“ ist Urlaub unter Entfall der Bezüge. Während des Karenzurlaubs bleibt das Dienstverhältnis aufrecht, es werden (nur) die Hauptleistungspflichten des Dienstgebers (insbesondere die Pflicht zur Zahlung der Bezüge) und des Arbeitnehmers (insbesondere die Arbeitspflicht) vereinbarungsgemäß für eine bestimmte Dauer ausgesetzt.