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Barbara Klinger - Martin Lanner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4 Oberösterreich

Dienstzuteilung, Versetzung

Das Land Oberösterreich regelt das Dienstrecht seiner Gemeinde-Vertragsbediensteten im Oberösterreichischen Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG). • [Fußnote: Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis vor dem 01.07.2002 begründet wurde, unterliegen dem Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 (Oö. GBG), dessen Regelungen zu Dienstzuteilung bzw Versetzung vergleichbar sind (vgl § 3 Abs 4 Oö. GBG iVm §§ 10, 10a Oö. Landesvertragsbedienstetengesetz).]  Anders als die Mehrzahl der übrigen Bundesländer hat Oberösterreich ein einheitliches Gesetz sowohl für Vertragsbedienstete als auch für Beamte geschaffen.

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