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Dokument-ID: 1080625
5 Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Allgemeines
Ziel der Pflegekarenz ist es, dem Dienstnehmer bei plötzlich auftretendem Pflegebedarf eines nahen Angehörigen oder zur Entlastung einer pflegenden Person für eine bestimmte Zeit eine „Auszeit“ zu gewähren, in der er sich der familiären Pflegesituation annehmen kann. In Anlehnung der Bestimmungen an die Pflegekarenz wird bei der Pflegeteilzeit jenen Fällen Rechnung getragen, in denen nur eine teilweise Arbeitszeitreduktion erforderlich ist.