© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1080422
2.5 Salzburg
Dienstzuteilung
Das Dienstrecht der Salzburger Gemeinde-Vertragsbediensteten ist im Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 (Sbg. Gem-VBG) geregelt. Anders als in den meisten anderen Bundesländern verwendet dieses Gesetz den Begriff „Versetzung“ nicht, sondern spricht stattdessen generell von der „Dienstzuteilung“. • [Fußnote: In einigen Bundesländern ist eine Dienstzuteilung eine vorübergehende Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz, eine Versetzung hingegen eine dauerhafte.] Im Folgenden werden die beiden Begriffe synonym verwendet.