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Barbara Klinger - Martin Lanner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Salzburg

Dienstzuteilung

Das Dienstrecht der Salzburger Gemeinde-Vertragsbediensteten ist im Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 (Sbg. Gem-VBG) geregelt. Anders als in den meisten anderen Bundesländern verwendet dieses Gesetz den Begriff „Versetzung“ nicht, sondern spricht stattdessen generell von der „Dienstzuteilung“. • [Fußnote: In einigen Bundesländern ist eine Dienstzuteilung eine vorübergehende Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz, eine Versetzung hingegen eine dauerhafte.]  Im Folgenden werden die beiden Begriffe synonym verwendet.

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