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Neu Dokument-ID: 1080410

Alexander Noga - Johannes Landsteiner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Sonderurlaub

Allgemeines

Beim Sonderurlaub handelt es sich nicht um einen Urlaub im eigentlichen Sinne, sondern um eine bezahlte Freistellung vom Dienst aus wichtigen persönlichen bzw familiären Gründen oder aus besonderen Anlässen. Es handelt sich dabei um typische Dienstverhinderungsgründe, die eine Abwesenheit vom Dienst rechtfertigen. Vom Sonderurlaub als Freistellung vom Dienst aus wichtigen Gründen ist die teilweise ebenfalls als Sonderurlaub (oder als Karenzurlaub) bezeichnete Freistellung vom Dienst gegen Entfall des Entgelts zu unterscheiden.

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