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Dokument-ID: 1080435
6 Sonstige Auflösungsgründe
Gem § 34 Abs 3 VBG ist das Dienstverhältnis eines Vertragsbediensteten mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteiles aufgelöst und jeder Anspruch des Vertragsbediensteten aus dem Dienstvertrag erloschen, wenn ein strafgerichtliches Urteil gegen einen Vertragsbediensteten ergangen ist, das nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften den Verlust jedes öffentlichen Amtes unmittelbar zur Folge hat.