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Dokument-ID: 1086938
14.1 Altersteilzeit
Allgemeines
Die Altersteilzeit wird nicht selbst in gesetzlichen Vorschriften geregelt, sondern lediglich deren öffentlich-rechtliche Reflexwirkungen. § 27 AlVG regelt die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen der Arbeitgeber Anspruch auf eine arbeitsmarktpolitische Förderung erwirbt (Altersteilzeitgeld). Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, um einerseits die Arbeitslosigkeit zurückzudrängen und andererseits das faktische Pensionsantrittsalter der unselbstständig Erwerbstätigen näher an das gesetzlich vorgesehene heranzuführen (OGH 9 ObA 96/04i).