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Dokument-ID: 1080387
1.1 Umrechnung des Urlaubsanspruchs in Stunden oder Werk- bzw Arbeitstagen
Die für die Gemeinde(vertrags)bediensteten in den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg geltenden Bestimmungen sehen eine ausschließliche Berechnung des Erholungsurlaubs in Stunden vor. Eine Umrechnung des Urlaubsanspruchs in Werk- oder Arbeitstage ist nicht vorgesehen und unzulässig.