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Zuständigkeit
Sachliche und örtliche Zuständigkeit im Firmenbuchverfahren sowie Überweisung, Delegation, Unwirksamkeit von Prorogationen
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                                                Sachliche ZuständigkeitDie mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe in erster Instanz sind sachlich zur Führung des Firmenbuches zuständig; dies betrifft die Landesgerichte sowie das Handelsgericht Wien.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338507
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                                                Allgemeines zur Zuständigkeit des FirmenbuchgerichtesWelches Firmenbuchgericht ist zuständig? Was wird unter alternative Zuständigkeitsanknüpfung verstanden und was bedeutet eine Zuständigkeitskonzentration?WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338514
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                                                Firmenbuch: Verlegung der Hauptniederlassung/des Sitzes im InlandDie Sitzverlegung innerhalb beziehungsweise außerhalb des Gerichtssprengels erfordert immer ein jeweils anderes Prozedere; das Firmenbuchgericht reagiert mit Eintragung oder Abweisung.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338529
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                                                Gerichtsstand inländischer Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen im FirmenbuchverfahrenDie örtliche Zuständigkeit eines Unternehmens richtet sich nach dem Ort der inländische Zweigniederlassung, welche firmenbuchrechtlich wie inländische Hauptniederlassungen zu behandeln sind.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338531
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                                                Firmenbuchverfahren: Überweisung, Delegation, Unwirksamkeit von ProrogationenDem angerufenen Gericht obliegt es, gegebenenfalls die örtliche oder sachliche Unzuständigkeit festzustellen, zu kommunizieren und die Sache an das zuständige Gericht zu überweisen.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338535