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Anfechtung Gesellschafterbeschlüsse (GmbH)
Gesellschafterbeschlüsse können aus verschiedenen Gründen fehlerhaft sein. Daher ist zu unterscheiden zwischen
- (absolut) nichtigen Beschlüssen
- Scheinbeschlüssen
- (schwebend) unwirksamen Beschlüssen
- wirkungslosen Beschlüssen und
- anfechtbaren Beschlüssen.
Praxiswissen
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                                                Absolut nichtige Gesellschafterbeschlüsse (GmbH)Der Fachbeitrag stellt Hintergründe und Beispiele absolut nichtiger Gesellschafterbeschlüsse einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Folgen der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses dar.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250628
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                                                Scheinbeschlüsse (GmbH)Wann liegt nach der Rechtsprechung ein Scheinbeschluss bei einem Generalversammlungsbeschluss einer GmbH vor?Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260303
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                                                Schwebend unwirksame Beschlüsse (GmbH)Um einen schwebend unwirksamen Beschluss handelt es sich, wenn die Wirksamkeitsvoraussetzung noch fehlt.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245274