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Neuerungen im Insolvenzrecht und für Insolvenzverfahren
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                                                Übersicht allgemeine GesetzesänderungenDas zweite COVID-19-Gesetz ist am 20.03.2020 im Plenum des Nationalrats beschlossen worden und hier finden Sie eine Übersicht der allgemeinen Gesetzesänderungen.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1060982
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                                                Unterbrechung prozessualer Fristen
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                                                Tagsatzungen
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                                                Zustellungen in Insolvenzverfahren§ 8 des 2. COVJuBG regelt die Zustellungen in Insolvenzverfahren. Solange die Fristen gem § 1 Abs 1 des 1. COVJuBG unterbrochen sind, kann eine besondere Zustellung an Gläubiger unterbleiben.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1061007
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                                                Einstellung der Tätigkeit eines GerichtsIn § 4 des 1. COVJuBG wird der hoffentlich nicht eintretende Fall geregelt, dass wegen COVID-19 die Tätigkeit eines Gerichts eingestellt wird.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1061009
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                                                Änderungen im Eröffnungsverfahren
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                                                ÜberbrückungskreditIn § 10 des 2. COVJuBG wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebestimmung für eine Anfechtung der Gewährung von Überbrückungskrediten gem § 31 IO, dh, wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit, festgelegt.Barbara Pogacar - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1061112
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                                                Erleichterungen bei der Erfüllung von SanierungsplänenGem § 156a IO kann es bei einem Verzug des Schuldners mit der Erfüllung des Sanierungsplans zu einem Wiederaufleben der Forderungen kommen, wenn der betroffene Gläubiger qualifiziert.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1061114
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                                                Eröffnungsanträge von GläubigernFür Eröffnungsanträge von Gläubigern gibt es keine neuen Sonderbestimmungen, zumal diese ja auch an keine Fristen gebunden sind.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1061116