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Gründungsverfahren OG
Die OG wird mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages errichtet. Als Rechtsperson entsteht sie mit Eintragung in das Firmenbuch.
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                                                Gründungsverfahren OGEine offene Gesellschaft entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch mindestens zwei Personen. Erst mit der Eintragung ins Firmenbuch gem § 123 Abs 1 UGB entstehe eine OG.Johanna Zens - Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280217
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                                                Antrag auf Neueintragung einer OGMuster für einen Antrag auf Neueintragung einer OG (aus Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch) - Die Antragsteller haben sich mit Gesellschaftsvertrag vom ... zu einer Offenen Gesellschaft zusammengeschlossen.WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | rtf | 149,11 kB | Dokument-ID: 233233
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                                                Musterunterschrift des vertretungsbefugten persönlich unbeschränkt haftenden GesellschaftersVorlage für eine Namenszeichnungserklärung des vertretungsbefugten persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafters einer Offenen Gesellschaft.Redaktion WEKA | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1134936